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  TÜV Zertifizierte Fachkraft für Rauchwarnmelder.

 -Installation und Wartung aller Geräte nach DIN 14676 .  

 -Installation auch von Funkrauchmeldern für Gehörlose / Brandschutz für Senioren.

 -Installation von Hitzewarnmelder und Kohlenmonoxidmeldern.

Wir führen auch die Wartung Ihrer schon vorhandenen Geräte durch.

Montiert werden Geräte der Firmen: EI-Electronics / Gira / Hekatron / Abus / Nemaxx / alle mit Zehnjahresbatterien.

 

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein kostenloses fachgerechtes Angebot für Ihre Wohnung oder Immobilie.

 

Raumelderpflicht für NRW seid 31.12.2016

 

 

Im Falle eines Brandes zählt jede Sekunde. Je früher der Rauch eines Brandes den Melder erreicht, umso früher kann dieser den Alarm auslösen und die Bewohner warnen.

 

Anforderungen nach DIN 14676

 

In der Anwendungsnorm für Rauchwarnmelder DIN 14676 sind die Erfahrungen zur Planung, Montage und Wartung aus vielen Jahren zu einem Regelwerk zusammengefasst. Die DIN 14676 gilt im Gegensatz zur europäischen Norm DIN EN 14604 nur in Deutschland verbindlich.

 

Die DIN EN 14604 legt Anforderungen, Prüfverfahren sowie Leistungskriterien fest und gibt Herstelleranweisungen für Rauchwarnmelder, die nach dem Streulicht-, Durchlicht- oder Ioni-sationsprinzip arbeiten und für Anwendungen in Haushalten oder für vergleichbare Anwendungen in Wohnbereichen vorgesehen sind. Hersteller von Rauchwarnmelder müssen ihre Geräte so bauen, dass die Vorgaben der DIN EN 14604 erfüllt werden und dies von einer unabhängigen, dafür zugelassen Stelle prüfen lassen. Alle in Europa verkauften Rauchwarnmelder müssen dieser Norm entsprechen und ein Prüfzeichen tragen.

 

Die DIN 14676 hingegen legt Mindestanforderungen für die Planung, den Einbau, den Betrieb und die Instandhaltung von Rauchwarnmeldern in Wohnhäusern, Wohnungen und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung fest.

 

Die DIN 14676 gilt nicht für gewerbliche Räume und nicht für Rauchmelder, die auf eine Brandmeldeanlage aufgeschaltet werden. Für Räume und Gebäude, für die eine Brandmeldeanlage nach DIN 14675 bauaufsichtlich angeordnet ist (das können zum Beispiel Hotels aber auch andere Gebäude sein) gilt die DIN 14676 ebenfalls nicht. Brandmeldeanlagen dürfen nur von zertifizierten Fachkräften einer nach DIN 14675, Anhang L zertifizierten Fachfirma geplant und errichtet werden.

 

Die DIN 14607 ist im Hauptteil untergliedert in

 

  • Planung und Einbau,
  • Betrieb und
  • Instandhaltung
  • Wartung